Leistungen und Kaufwege

Auf dieser Seite finden Sie eine vollständige Übersicht aller Möglichkeiten, die Schweizer Vignette zu erwerben, sowie detaillierte Informationen zu Fahrzeugkategorien, Anbringungsvorschriften und Sonderfällen.

e-Vignette (Online-Kauf)

Was ist die e-Vignette?

Die elektronische Vignette (e-Vignette) ist seit dem 1. August 2023 erhältlich. Sie ist kennzeichengebunden und wird in einer zentralen Datenbank gespeichert. Es gibt keine physische Klebevignette – die Gültigkeit wird bei Kontrollen über das Kennzeichen überprüft.

EigenschaftDetails
PreisCHF 40.– (gleich wie Klebevignette)
GültigkeitSofort nach Kauf, 14 Monate
KaufwegOnline auf der offiziellen ASTRA-Plattform
KennzeichenMuss korrekt angegeben werden (CH oder ausländisch)
ÜbertragungMöglich auf anderes Kennzeichen (Fahrzeugwechsel)
KontrolleAutomatisch via Kennzeichenlesung
RückerstattungNicht möglich nach Aktivierung
ZahlungsmittelKreditkarte, Debitkarte, Twint
BestätigungPer E-Mail, kein physisches Dokument nötig
Mehrere FahrzeugeSeparate Vignette pro Fahrzeug erforderlich

Klebevignette (Kauf vor Ort)

Kauforte

Die Klebevignette ist an folgenden Stellen erhältlich:

  • Tankstellen (Shell, BP, Migrol, Tamoil, Esso, Coop Pronto, Agrola)
  • Poststellen (Post filialen der Schweizer Post)
  • Grenzübergänge (alle grossen Übergänge)
  • Fahrzeugzubehörgeschäfte (z. B. Galaxus, Jumbo, Coop Bau+Hobby)
  • Ausgewählte Supermärkte und Kioske
Klebevignette kaufen
Klebevignette – erhältlich an Tankstellen und Grenzübergängen

Kauf an der Grenze

An allen grossen Grenzübergängen der Schweiz kann die Vignette direkt beim Einreisen erworben werden. Akzeptiert werden Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR) und Kreditkarten. Der Wechselkurs bei EUR-Zahlung kann leicht ungünstig sein – CHF-Zahlung ist empfehlenswert.

Grenzübergang Vignette
Vignettenverkauf an Schweizer Grenzübergängen

Fahrzeugkategorien

FahrzeugtypVignettenp lichtBesonderheiten
PKW (bis 3,5 t zGG)JaStandard-Vignette CHF 40.–
MotorradJaGleicher Preis, Anbringung an Gabel/Verkleidung
Anhänger (bis 3,5 t)Ja (separat)Eigene Vignette erforderlich
Wohnmobil (bis 3,5 t)JaStandard-Vignette
LKW / Schwerfahrzeuge (> 3,5 t)Nein (LSVA)Unterliegen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
ElektrofahrzeugeJaGleiche Regelung wie PKW
AuslandsfahrzeugeJaGleiche Regeln, e-Vignette möglich
Diplomatische FahrzeugeNeinAusnahme gemäss Wiener Übereinkommen
MilitärfahrzeugeNeinAusnahme für Dienstfahrten
Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr)NeinIm Einsatz befreit

Anbringungsvorschriften (Klebevignette)

Anbringung der Vignette
Korrekte Anbringung der Klebevignette auf der Windschutzscheibe

Ausnahmen und Sonderfälle

LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe)
Fahrzeuge über 3,5 t zGG zahlen keine Vignette, sondern die LSVA – eine kilometerabhängige Abgabe, die über ein Bordgerät (OBU) erfasst wird.
Liechtenstein
Die Schweizer Vignette gilt auch im Fürstentum Liechtenstein. Umgekehrt gibt es keine separate liechtensteinische Vignette.
Transitverkehr
Auch Transitreisende, die die Schweiz nur durchqueren, benötigen eine gültige Vignette für die Nutzung der Nationalstrassen.
Kurzzeitvignette
Es gibt keine offizielle Kurzzeitvignette in der Schweiz. Die Jahresvignette ist die einzige Option für Privatfahrzeuge.
Erneuerung
Die Vignette muss jedes Jahr neu erworben werden. Es gibt kein automatisches Erneuerungssystem.