Richtlinien und Bussenkatalog
Diese Seite enthält eine vollständige Übersicht der gesetzlichen Grundlagen, Bussenkatalog, Ausnahmen und Verfahren bei Verstössen gegen die Vignettenp licht.
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Rechtsgrundlage
Die Vignettenp licht ist im Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) geregelt (SR 741.71). Die Verordnung über die Nationalstrassenabgabe (NSAV, SR 741.711) konkretisiert die Anforderungen. Das ASTRA (Bundesamt für Strassen) ist die zuständige Behörde.
- NSAG (Nationalstrassenabgabegesetz)
- Regelt die Grundsätze der Vignettenp licht, den Preis (CHF 40.–) und die Sanktionen bei Verstössen.
- NSAV (Nationalstrassenabgabeverordnung)
- Konkretisiert die Anforderungen an die Vignette, die Anbringungsvorschriften und die Kontrollverfahren.
- ASTRA
- Bundesamt für Strassen – zuständig für die Ausgabe der Vignetten und die Verwaltung der e-Vignette-Datenbank.
- Zollbehörden
- Führen Kontrollen an Grenzübergängen durch und können Bussen ausstellen.
- Kantonspolizei
- Führt Kontrollen auf Nationalstrassen durch und kann Bussen ausstellen.
Bussenkatalog
| Verstoss | Busse | Zusätzliche Kosten | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Fahren ohne Vignette | CHF 200.– | CHF 40.– (Vignette) | Busse + Vignettenpreis |
| Beschädigte/abgelöste Vignette | CHF 200.– | CHF 40.– (neue Vignette) | Gilt als ungültig |
| Vignette auf Aussenseite angebracht | CHF 200.– | CHF 40.– | Vorschriftswidrige Anbringung |
| Vignette verdeckt/unleserlich | CHF 200.– | CHF 40.– | Muss gut sichtbar sein |
| Vignette auf falschem Fahrzeug | CHF 200.– | CHF 40.– | Nicht übertragbar |
| Abgelaufene Vignette (nach 31. Jan.) | CHF 200.– | CHF 40.– | Neue Vignette erforderlich |
| Anhänger ohne Vignette | CHF 200.– | CHF 40.– | Separat vignettenp ichtig |
| Motorrad ohne Vignette | CHF 200.– | CHF 40.– | Gleiche Regeln wie PKW |
Ausnahmen von der Vignettenp licht
- Fahrzeuge über 3,5 t zGG (unterliegen der LSVA)
- Diplomatische Fahrzeuge (Wiener Übereinkommen)
- Militärfahrzeuge im Dienst
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) im Einsatz
- Fahrzeuge auf Nationalstrassen Kat. 3
- Fahrzeuge auf Kantonsstrassen
- Fahrzeuge auf Stadtstrassen
- Fahrzeuge auf Privatstrassen
Beschwerden und Reklamationen
Wo Beschwerde einreichen?
Wenn Sie eine Busse erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Schriftliche Einsprache bei der ausstellenden Behörde (Polizei oder Zoll) innerhalb von 30 Tagen
- Angabe von: Datum, Ort, Fahrzeugkennzeichen, Begründung, Beweise (z. B. Kaufbeleg der Vignette)
- Bei Ablehnung: Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht
- Letzte Instanz: Bundesgericht (bei grundsätzlichen Rechtsfragen)
Kontaktadressen:
- ASTRA: www.astra.admin.ch
- Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): Zuständig für Grenzkontrolle
- Kantonspolizei: Zuständig für Kontrollen auf Nationalstrassen
Grenzen und Einschränkungen unseres Dienstes
- ViaSW Ratgeber ist kein offizieller Verkaufskanal für Vignetten
- Wir erteilen keine Rechtsberatung
- Alle Angaben sind ohne Gewähr und können veraltet sein
- Massgeblich sind stets die aktuellen Gesetze und Verordnungen
- Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an das ASTRA oder einen Rechtsexperten
- Wir haften nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Informationen entstehen
- Wir empfehlen, Vignetten nur über offizielle Kanäle zu kaufen
- Inhalte werden regelmässig aktualisiert, aber ohne Garantie der Vollständigkeit